Zweck: Förderung von Projekten in der Grundlagenforschung (Einzelprojekte oder Kooperationsprojekte) an der Universität St.Gallen
Antragsberechtigte:
- Ordentliche Professorinnen und Ordentliche Professoren;
- Ständige Dozierende sowie Assistenzprofessorinnen und Assistenzprofessoren, die eine erfolgreiche Forschungstätigkeit vorweisen und in der Lage sind, ein Forschungsprojekt in eigener Verantwortung und unter Anleitung der darin beschäftigten Mitarbeitenden durchzuführen.
- Emeritierte Professorinnen und Professoren unter Bedingungen
Förderumfang:
- Personal- und Sozialversicherungskosten der Projektmitarbeitenden sowie unentbehrliche Forschungskosten für maximal 36 Monate
- maximale Förderhöhe CHF 100`000 (Einzelprojekte) bis CHF 300`000 (Kooperationsprojekte)
- Für die Beantragung der Löhne von Projektmitarbeitenden im GFF beachten Sie bitte die «Lohntabellen GFF» im HSG-Intranet.
Eingabetermine: 15. Januar, 1. März, 1. September, 2. November
Evaluation durch: Forschungskommission der Universität St.Gallen
Bitte beachten Sie die Details der Ausführungsbestimmungen (rechts unter Downloads). Wir empfehlen, vor der Antragsstellung einen Beratungstermin mit der Geschäftsstelle der Forschungskommission zu vereinbaren.